1. Vergabe des Bauplatzes Nr. 13a im Baugebiet „Sonnalpstraße“ nach Höchstgebot (Bieterverfahren)

Der Gemeinderat Sigmarszell hat in der Sitzung vom 21.12.2023 beschlossen, den Bauplatz 13a im Baugebiet Sonnalpstraße in Niederstaufen (Sonnalpstraße 10b, Fl.Nr. 75/28, Gemarkung Niederstaufen) im Bieterverfahren neu auszuschreiben. Nachdem der Bauplatz im Rahmen dieses Vergabeverfahrens nicht zugeteilt werden konnte, wird der Bauplatz erneut entsprechend der Bauplatzvergaberichtlinien über die Vergabe des Bauplatzes

Nr. 13a im Baugebiet „Sonnalpstraße“ nach Höchstgebot (Stand 01.07.2024) nach dem Bieterverfahren ausgeschrieben.

 

Zu vergeben ist der Bauplatz Nr. 13b

(Sonnalpstraße 10b, Flurstück Nr. 75/28, Gemarkung Niederstaufen) im Neubaugebiet „Sonnalpstraße“ mit einer Größe von 285m².

Das Mindestgebot beträgt 75.525,00 € (= 265 €/m²).

Eine Bebauung ist ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans „Wohngebiet Sonnalpstraße“ in der Fassung vom 25.06.2021 zulässig.

Hinweis:

Der Bauplatz ist nur gute 10m breit. Dies bedeutet, dass ein dort zu errichtendes Wohngebäude grundsätzlich nur max. etwa 4 m breit werden kann.  Weil auf dem Nachbargrundstück ein Einfamilienhaus gebaut werden soll, scheidet eine Doppelhaushälfte mit Grenzbebauung aus.

Bei Nebengebäuden wie Gartenhäuser oder Carports wäre eine Grenzbebauung grundsätzlich möglich.

 

Ein schriftliches Exemplar der Richtlinie samt Anlagen ist gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 10 € im Rathaus erhältlich oder kostenlos einsehbar. Auf Anfrage versenden wir die Unterlagen auch kostenlos per E-Mail.

 

Das Vergabeverfahren beginnt mit dieser Bekanntmachung.

Die Frist zur Abgabe von Geboten endet am 18.08.2024 um 24:00 Uhr.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Gebotsabgabe nur entsprechend der Vorgaben der Bauplatzvergaberichtlinien über die Vergabe des Bauplatzes Nr. 13a im Baugebiet „Sonnalpstraße“ nach Höchstgebot (Stand 01.07.2024) möglich ist.

Eine gleichzeitige Bewerbung um einen Bauplatz im Rahmen der anderen beiden Vergabeverfahren ist zulässig.

 

Gebote sind an folgende Adresse zu richten:

schriftlich an:

Gemeinde Sigmarszell, Hauptstraße 28, 88138 Sigmarszell

oder per E-Mail an:

post@vg-sigmarszell.de

 

Haben Sie Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns:

Gemeinde Sigmarszell

Sophia Hoeckle

-Projektmanagerin-

Hauptstraße 28, Raum 0.2

88138 Sigmarszell

Tel.: 08389/9203-37

post@vg-sigmarszell.de 



2. Vergabe des Bauplatzes Nr. 7a im Baugebiet „Sonnalpstraße“ nach dem  Ansiedlungsmodell

 

Die Gemeinde Sigmarszell hat im Bebauungsplangebiet „Sonnalpstraße“ 19 Bauplätze zu baureifem Land entwickelt. Fast alle Bauplätze wurden bereits verkauft.

Einer dieser Bauplätze (Bauplatz Nr. 7a, Sonnalpstraße 13, Niederstaufen, FlSt. 75/12, 700 m²) wurde ebenfalls zunächst verkauft und wird nun sehr wahrscheinlich wieder an die Gemeinde Sigmarszell zurückveräußert.

Das Baugrundstück soll nun – vorbehaltlich eines Rückerwerbs durch die Gemeinde Sigmarszell – erneut nach dem Ansiedlungsmodell vergeben werden. 

Das Vergabeverfahren dieses Bauplatzes wird durch die Vergaberichtlinie für die Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks im Baugebiet „Sonnalpstraße“ nach dem Ansiedlungsmodell, allgemeines Wohngebiet, in der Gemeinde Sigmarszell (Stand 01.07.2024) geregelt.

Diese Vergaberichtlinie ist angelehnt an den „Leitlinien für die Gemeinden bei der vergünstigten Überlassung von Baugrundstücken im Rahmen des sogenannten Einheimischenmodells“. Die Leitlinien wurden aus Anlass eines EUGH-Urteils zum angewandten Einheimischenmodell zwischen der Europäischen Kommission, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Bayerischen Staatsregierung ausgearbeitet.

 

Um entsprechend den Vorgaben der o.g. Leitlinien eine gerechte und nachvollziehbare Vergabe nach dem Ansiedlungsmodell sicherzustellen, erfolgt diese nach folgenden grundsätzlichen Kriterien:

  1. Soziale Kriterien, wie z.B. Familienstand und Anzahl der Kinder.
  1. Bezug der Antragsteller zur Gemeinde Sigmarszell unter Berücksichtigung der verstrichenen Zeitdauer

             a) seit Begründung des Erstwohnsitzes in der Gemeinde Sigmarszell,

             b) seit der Ausübung eines ehrenamtlichen Engagements in der Gemeinde Sigmarszell.

Einkommen oder Vermögen spielen bei der Vergabe nach dem Ansiedlungsmodell grundsätzlich keine Rolle, lediglich im Hinblick auf die Finanzierbarkeit des geplanten Bauvorhabens.

 

Zu vergeben ist der Bauplatz Nr. 7a (Sonnalpstraße 13, Flurstück Nr. 75/12, Gemarkung Niederstaufen) im Neubaugebiet „Sonnalpstraße“ mit einer Größe von 700 m².

 

Der Kaufpreis beträgt 190.866,93 €.

 

Eine Bebauung ist ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans „Wohngebiet Sonnalpstraße“ in der Fassung vom 25.06.2021 zulässig.

 

Ein schriftliches Exemplar der Richtlinie samt Anlagen ist gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 10 € im Rathaus erhältlich oder kostenlos einsehbar. Auf Anfrage versenden wir die Unterlagen auch kostenlos per E-Mail.

 

Das Vergabeverfahren beginnt mit dieser Bekanntmachung.

Die Frist zur Bewerbung um diesen Bauplatz endet am 18.08.2024 um 24:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur entsprechend der Vorgaben der Vergaberichtlinie für die Zuteilung eines gemeindeeigenen Baugrundstücks im Baugebiet „Sonnalpstraße“ nach dem Ansiedlungsmodell, allgemeines Wohngebiet, in der Gemeinde Sigmarszell (Stand 01.07.2024) möglich ist.

Eine gleichzeitige Bewerbung um einen Bauplatz im Rahmen der anderen beiden Vergabeverfahren ist zulässig.

 

Bewerbungen sind an folgende Adresse zu richten:

schriftlich an:

Gemeinde Sigmarszell, Hauptstraße 28, 88138 Sigmarszell

oder per E-Mail an:

post@vg-sigmarszell.de

 

Haben Sie Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns:

Gemeinde Sigmarszell

Sophia Hoeckle

-Projektmanagerin-

Hauptstraße 28, Raum 0.2

88138 Sigmarszell

Tel.: 08389/9203-37

post@vg-sigmarszell.de

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