Bürgergeld und Wohngeld Plus kommen ab Januar

Jobcenter Lindau und Landratsamt informieren über längere Umstellungsphase
Lindau (Bodensee) – Mit der Einführung des Bürgergelds steht bei den Jobcentern
zum 01.01.2023 eine große Reform an. Das Beste vorweg: Menschen, die bereits
jetzt über den Jahreswechsel hinaus Leistungen vom Jobcenter erhalten, brauchen
erst einmal nichts tun. Sie erhalten das verbesserte Bürgergeld automatisch
ausbezahlt. Wer sich über das Bürgergeld informieren möchte, sollte dies laut
Michael Preisendanz, Geschäftsführer des Jobcenters Lindau, am Besten online tun
und zwar unter www.jobcenter.digital. „Auch wer das Bürgergeld beantragen
möchte, sollte dies direkt online machen. Das ist derzeit der schnellste Weg zur
finanziellen Unterstützung“, so Michael Preisendanz. Denn aktuell gibt es aufgrund
der Umstellungen und der vielen Anfragen im Jobcenter Lindau längere Warte- und
Bearbeitungszeiten.
Was verändert sich mit dem Bürgergeld?
Die Leistungen zum Lebensunterhalt für Alleinstehende erhöhen sich auf 502 Euro pro Monat
und auch die Sätze für Partner und Kinder werden im Zuge höherer Lebenshaltungskosten
angepasst. Für das erste Jahr gibt es eine Vermögensfreigrenze von 40.000 Euro, für jede
weitere im Haushalt lebende Person von 15.000 Euro. Während dieser Zeit können zudem die
Mietkosten bis zur vollen Höhe und auch Heizkosten übernommen werden.

Vorhandenes Einkommen wird zunächst wie bisher berücksichtigt. Ab Juli sieht das
Bürgergeld eine verbesserte Einkommensanrechnung vor. Den Betroffenen verbleibt dann
auch mehr Geld aus ihrer Beschäftigung.

Bereits ab Januar entfällt der sogenannte Vermittlungsvorrang. Damit gewinnen eine
Weiterbildung oder das Nachholen einer Ausbildung stark an Bedeutung. Wer eine Arbeit
sucht, wird weiterhin intensiv dabei unterstützt. In Beratungsgesprächen werden solche Ziele
gemeinsam erarbeitet und miteinander vereinbart. Zu diesem Zweck müssen
Leistungsberechtigte Termine im Jobcenter wahrnehmen oder Förderangeboten nachgehen.
Andernfalls kann dies als Pflichtverletzungen gewertet werden, die auch künftig zu einer
Leistungsminderung führt.

Informationen zum Wohngeld Plus
Zum 1. Januar 2023 kommt zusätzlich zum Bürgergeld die größte Wohngeldreform in der
Geschichte Deutschlands. Bisher erhalten rund 600.000 Haushalte Wohngeld. Das neue
„Wohngeld Plus“ werden nun rund 2 Millionen Haushalte bekommen. Dieses dient der
wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Den Zuschuss
zum Einkommen erhalten Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit
einem Einkommen, das knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt – vor allem Familien
und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren.
Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei
selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder. Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und
festgelegt. Eine erste Orientierung bietet der vorläufige WohngeldPlus-
Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, der auf der
Internetseite www.bmwsb.bund.de zu finden ist.

Heizkosten beim Wohngeld Plus
Die neue Heizkostenkomponente beträgt 2 Euro pro Quadratmeter. Sie wird bei der
Wohngeldberechnung zugeschlagen. Bei der regelmäßigen Anpassung des Wohngeldes wird
die Höhe der Komponente erstmalig am 1. Januar 2024 überprüft. Damit bekommen
Bürgerinnen und Bürger Sicherheit, dass sie ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können.
Um in diesem Jahr schnell zu helfen, erhalten die bisher rund 600.000 Wohngeldhaushalte für
die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss. Einen
ersten, einmaligen Heizkostenzuschuss haben sie bereits im Sommer dieses Jahres erhalten.

Wer erhält kein Wohngeld Plus?
Kein Wohngeld erhalten diejenigen Personen, die bereits andere Transferleistungen erhalten.
Dazu zählen z.B. das zukünftige Bürgergeld (derzeit noch SGB II), Sozialhilfe,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem
Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder
Berufsausbildungshilfe). Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits
berücksichtigt.

Lange Bearbeitungszeiten
Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Änderungen der
Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan zu einem sehr großen
Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Bei der Entscheidung
über Wohngeldanträge ist daher momentan mit langen Wartezeiten zu rechnen. „Uns ist
bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade
besonders herausfordernd ist“, so Ingeborg Patzke vom Fachbereich Soziales und Senioren
am Landratsamt Lindau (Bodensee). „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben ihr
Bestes, um die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.“ Antragsteller sollten
darum ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen sowie von
nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen.

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