Neue Regelungen greifen: Geflügelpest breitet sich in Bayern weiter aus

Noch kein Fall im Landkreis Lindau (Bodensee)

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat bayernweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur
Geflügelpest veranlasst. Die Risikobewertung erfolgt zentral über das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erlassen daraufhin eine entsprechende
Allgemeinverfügung. Aufgrund der gestiegenen Anzahl an nachgewiesenen Fällen gelten damit bayernweit neue Regelungen. Im Landkreis Lindau (Bodensee) ist bisher noch kein Fall der Geflügelpest aufgetreten. Weder bei Totfunden, die ins Labor zur Untersuchung gesendet werden, noch bei dem durchgeführten Wildvogelmonitoring konnte das Virus bisher nachgewiesen
werden.

Folgende Schutzmaßnahmen gelten ab 24.11.2022 im Landkreis Lindau (Bodensee)
zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Anforderungen:
- verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen auch für Betriebe bis 1000 Tieren
- ein Verbot von Ausstellungen und Märkten
- ein Fütterungsverbot von Wildvögeln

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen (wie z. B. Zugangsrestriktionen zu Geflügelbeständen, Tragen geeigneter Schutzkleidung, strikter Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten von Stallungen, Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zur Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang, Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor Kontakt mit den Tieren) auch in Kleinbetrieben soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.
Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes - soweit möglich - überspannt werden. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.

Bitte beachten:
Geflügelhaltungen im Landkreis Lindau (Bodensee) müssen dem Veterinäramt (Tel. 08382-270 502) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere sowie Haltung in Freiland- oder Stallhaltung angezeigt
werden. Außerdem sollten auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln (keine Singvögel) dem Veterinäramt zur Untersuchung gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle

Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/
et_merkblatt_gefluegelhalter.htm

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