Gemeinschaftsversammlung

Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist (vgl. Art. 6 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung – VGemO).

Die Gemeinschaftsversammlung kann als „Gemeinderat“ der Verwaltungsgemeinschaft bezeichnet werden. Die Gemeinschaftsversammlung entscheidet über die Belange der Verwaltungsgemeinschaft.

Die Schwerpunkte sind:

 

  • Der Haushalts- und Stellenplan
  • Personalentscheidungen ab Entgeltgruppe 9 bzw. A 9
  • Die Sachausstattung über 5.000 € der Geschäftsstelle gemäß § 8 GeschO), insbesondere Rohausstattung, Hard- und Software - Einsatz
  • Grundsatzfragen der Organisation
  • Die örtliche Rechnungsprüfung

 

Zusammensetzung der Gemeinschaftsversammlung

Die drei Mitgliedsgemeinden entsenden Vertreter in die Gemeinschaftsversammlung nach folgendem Schlüssel:

 

  • Jeweils der Erste Bürgermeister
  • Je ein Gemeinderatsmitglied
  • Für jedes volle 1.000 der Einwohner entsendet jede Gemeinde ein weiteres Gemeinderatsmitglied

 

Die Gemeinschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen der Ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden und einen oder zwei Stellvertreter.

 

Der Gemeinschaftsversammlung gehören an für die Gemeinde

 

Hergensweiler

Ausschussmitglieder: Stellvertreter:
1. Bürgermeister Wolfgang Strohmaier 2. Bürgermeisterin Sibylle Englmann
   
Heim, Constanze Bihler, Michael
Merkel, Bernhard Wagner, Albert

 

 

Sigmarszell

Ausschussmitglieder: Stellvertreter:
1. Bürgermeister Jörg Agthe 2. Bürgermeister Paul Breyer
   
Gsell, Theresia Krepold, Bernhard
Kurzemann, Norbert Seigerschmidt, Sebastian
Miller, Rene Hagen, Markus

 

 

Weißensberg

Ausschussmitglieder: Stellvertreter:
1. Bürgermeister Hans Kern Bartl, Ingrid
   
Heiling, Christian Göhl, Fabian
Heinrich, Volker Weishaupt, Hans
Stegmüller, Renate Vogler, Max

 

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