Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Im Baumgarten II" und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hergensweiler hat am 26. Februar 2026 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Im Baumgarten II" in der Fassung vom 09.02.2026 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Im Baumgarten II" ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 17.04.2026 nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft getreten. 

 

Das Landratsamt Lindau (Bodensee) hat die von dem Gemeinderat der Gemeinde Hergensweiler am 26.02.2026 beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Im Baumgarten II" mit Bescheid vom 30.03.2026, Az. 31-6100-00468/25 auf Grundlage von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde mit Amtsblatt vom 17.04.2026 gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 09.02.2026 wurde mit dieser Bekanntmachung wirksam. 

 

Die Bekanntmachungen sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Im Baumgarten II" mit der Begründung, die Änderung des Flächennutzungsplanes, die zusammenfassende Erklärung, den Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, die Untersuchung zum Schall-Immissionsschutz und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können Sie hier einsehen. 

 

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  • Stand: 15.04.2026 11:12

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