Aus dem Gemeinderat

 

Neubau der Kindertagesstätte St. Ambrosius

Nach dem Beschluss, die Kindertagesstätte neu zu bauen und hierfür einen Planungswettbewerb durchzuführen, hat der Gemeinderat die Verfahrensbetreuung des Wettbewerbs an das Architekturbüro Kohler Grohe, Stuttgart, vergeben.

Aufgrund des größeren Platzbedarfs für den Neubau war es hilfreich, dass die Gemeinde eine Grundstücksteilfläche von der katholischen Kirchenstiftung St. Ambrosius erwerben konnte. Hierfür danke ich allen, die dies möglich gemacht haben, insbesondere Herrn Pfarrer Anton Latawiec, Kirchenpfleger Wolfgang Rehm und allen Mitgliedern der Kirchenverwaltung. Mein Dank geht auch an die zuständigen Gremien und Personen der Bischöflichen Finanzkammer Augsburg.

 

Eigenüberwachungsverordnung

Im Sinne der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) sind die Kommunen verpflichtet, ihr Kanalnetz alle 10 Jahre mittels einer eingehenden Sichtprüfung zu untersuchen. In Zusammenarbeit mit der Zimmermann Ingenieurgesellschaft mbh hat daher die Gemeinde Hergensweiler einen Stufenplan erarbeitet.

Demgemäß wurde nun für 2023 die Kanalreinigung und Kanalinspektion für den Bereich 3 (Kemptener Straße, Pfänderstraße, Oberer Riegersbach, Unterer Riegersbach, Alpsteinstraße, Altmannstraße, Säntisstraße, Baumgarten) ausgeschrieben.

Den Zuschlag erhielt das wirtschaftlichste Angebot der Fa. Aquares, Leutkirch.

 

Sondernutzungssatzung

Der Gemeinderat hat den Erlass einer Sondernutzungssatzung beschlossen. Sie regelt Sondernutzungen auf öffentlichem Verkehrsgrund sowie die hierfür anfallenden Kosten.

 

Bauantrag

Der Gemeinderat erteilte einstimmig erteilte das Einvernehmen für ein Bauvorhaben in Oberholz (Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Erweiterung im UG und EG).

 

Spende

Der Gemeinderat beschloss, der Ukraine-Hilfe des Vereins „Lindau hilft!“ einen Betrag in Höhe von 1.000,00 € zu spenden.

 

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